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Fachwort
DeutschLossprechung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Los|spr|echu|ng
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1415 Wer Christus in der eucharistischen Kommunion empfangen will muß im Stande der Gnade sein Falls jemand sich bewußt ist daß er eine Todsünde begangen hat darf er die Eucharistie nicht empfangen ohne vor her im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben .
Kte 1424 Man nennt es Sakrament der Beichte , denn das Geständnis , das Bekenntnis der Sünden vor dem Priester , ist ein wesentliches Element dieses Sakramentes . Dieses Sakrament ist auch ein Bekenntnis im Sinn der Anerkennung und des Lobpreises der Heiligkeit Gottes und seines Erbarmens gegenüber dem sündigen Menschen . Man nennt es Sakrament der Vergebung , denn durch die sakramentale Lossprechung des Priesters gewährt Gott dem Beichtenden Verzeihung und Frieden ( OP , Absolutionsformel ) . Man nennt es Sakrament der Versöhnung , denn es schenkt dem Sünder die versöhnende Liebe Gottes : Laßt euch mit Gott versöhnen ! ( 2 Kor 5,20 ) . Wer aus der barmherzigen Liebe Gottes lebt , ist bereit , dem Ruf des Herrn zu entsprechen : Geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder ! ( Mt 5,24 ) .
Kte 1453 Die sogenannte unvollkommene Reue [ attritio ] ist ebenfalls ein Geschenk Gottes , ein Anstoß des Heiligen Geistes . Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen , die dem Sünder drohen [ Furchtreue ] . Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten , die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird . Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden ; sie disponiert jedoch dazu , sie im Bußsakrament zu erlangen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1678 ; 1705 ] .
Kte 1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu . Man muß diesen , soweit möglich , wieder gutmachen ( z . B . Gestohlenes zurückgeben , den Ruf dessen , den man verleumdet hat , wiederherstellen , für Beleidigüngen Genugtuung leisten ) . Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies . Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten . Die Lossprechung nimmt die Sünde weg , behebt aber nicht alles Unrecht , das durch die Sünde verursacht wurde [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712 ] . Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat , muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen . Er muß noch etwas tun , um seine Sünden wiedergutzumachen : er muß auf geeignete Weise für seine Sünden Genugtuung leisten , sie sühnen . Diese Genugtuung wird auch Buße genannt .