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Fachwort
DeutschLandesgesetz Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Landesgesetz
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 85 Die Verfassung einer Stiftung wird , soweit sie nicht auf Bundes - oder Landesgesetz beruht , durch das Stiftungsgeschäft bestimmt .
GG 99 Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes , den in Artikel 95 Abs . 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden , bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt .
GG 135. 7 Soweit über Vermögen , das einem Lande oder einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechtes nach den Absätzen 1 bis 3 zufallen würde , von dem danach Berechtigten durch ein Landesgesetz , auf Grund eines Landesgesetzes oder in anderer Weise bei Inkrafttreten des Grundgesetzes verfügt worden war , gilt der Vermögensübergang als vor der Verfügung erfolgt .