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Fachwort
DeutschGüterstandes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Güterstandes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1384 Wird die Ehe geschieden , so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags .