| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Gewinnanteil | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Gewinnanteil | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 234. 2 Mit den Wertpapieren sind die Zins - , Renten - , Gewinnanteil - und Erneuerungsscheine zu hinterlegen . | 
|  | BGB 717 Die Ansprüche , die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis gegeneinander zustehen , sind nicht übertragbar . Ausgenommen sind die einem Gesellschafter aus seiner Geschäftsführung zustehenden Ansprüche , soweit deren Befriedigung vor der Auseinandersetzung verlangt werden kann , sowie die Ansprüche auf einen Gewinnanteil oder auf dasjenige , was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt . | 
|  | BGB 725. 2 Solange die Gesellschaft besteht , kann der Gläubiger die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Rechte des Gesellschafters , mit Ausnahme des Anspruchs auf einen Gewinnanteil , nicht geltend machen . | 
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