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Fachwort
DeutschGeschädigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ges|chä|dig|ten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lev 5,24 oder er muss den Schaden , den er durch den Meineid angerichtet hat , wieder gutmachen ; am Tag seines Schuldopfers erstatte er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert .
Ex 21,19 später wieder aufstehen und mit Krücken draußen umhergehen kann , so ist der freizusprechen , der geschlagen hat ; nur für die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten muss er Ersatz leisten und er muss für die Heilung aufkommen .