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Fachwort
DeutschErbverträgen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erbverträgen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1951. 2 Beruht die Berufung auf demselben Grund , so gilt die Annahme oder Ausschlagung des einen Erbteils auch für den anderen , selbst wenn der andere erst später anfällt . Die Berufung beruht auf demselben Grund auch dann , wenn sie in verschiedenen Testamenten oder vertragsmäßig in verschiedenen zwischen denselben Personen geschlossenen Erbverträgen angeordnet ist .