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Fachwort
DeutschElternschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Elt|ern|sch|aft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2214 Die Vaterschaft Gottes ist die Quelle der menschlichen Elternschaft [ Vgl . Eph 3,14 ] ; auf ihr gründet die Ehre der Eltern . Die Achtung der minderjährigen oder erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [ Vgl . Spr 1,8 ;Tob 4,3-4 ] erwächst aus der natürlichen Zuneigung , die sie miteinander vereint . Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [ Vgl . Ex 20,12. ] .
Kte 2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung . Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen . Es ist an ihnen , zu prüfen , ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht , sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht . Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln : Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt , hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab , sondern auch von objektiven Kriterien , die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren . Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit ( GS 51,3 ) .
Kte 2369 Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden , behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz die Bedeutung gegenseitiger und wahrer Liebe und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft , zu der der Mensch berufen ist ( HV 12 ) .
Kte 2376 Techniken , die durch das Einschalten einer dritten Person ( Ei - oder Samenspende , Leihmutterschaft ) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen , sind äußerst verwerflich . Diese Techniken ( heterologe künstliche Insemination und Befruchtung ) verletzen das Recht des Kindes , von einem Vater und einer Mutter abzustammen , die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind . Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute , daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird ( DnV 2,1 ) .