| Fachwort | 
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  | Deutsch | Einzelperson   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | E|inz|el|pe|rson  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 875 Wie sollen sie an den glauben , von dem sie nichts gehört haben ? Wie sollen sie hören , wenn niemand verkündigt ? Wie soll aber jemand verkündigen , wenn er nicht gesandt ist ? ( Röm 10,14-15 ) . Niemand , keine Einzelperson und keine Gemeinschaft , kann sich selbst das Evangelium verkündigen . Also kommt der Glaube aus dem Hören ( Röm 10,17 ) . Niemand kann sich selbst den Auftrag und die Sendung geben , das Evangelium zu verkündigen . Der vom Herrn Gesandte spricht und handelt nicht in eigener Autorität , sondern kraft der Autorität Christi ; er spricht zu der Gemeinde nicht als eines ihrer Glieder , sondern im Namen Christi . Niemand kann sich selbst die Gnade verleihen ; sie muß geschenkt und angeboten werden . Das setzt Diener der Gnade voraus , die von Christus bevollmächtigt sind . Von ihm empfangen sie die Sendung und die Vollmacht [ heilige Gewalt ] , in der Person Christi des Hauptes [ in persona Christi Capitis ] zu handeln . Dieses Amt , worin die von Christus Gesandten aus Gottes Gnade das tun   | 
 | BGB 1684. 4 Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen , soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist . Eine Entscheidung , die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt , kann nur ergehen , wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre . Das Familiengericht kann insbesondere anordnen , dass der Umgang nur stattfinden darf , wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist . Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein ; dieser bestimmt dann jeweils , welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt .   | 
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