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Bundesgesetz
Grundwort
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Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Bundesgesetz
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
GG 4. 3 Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .
GG 22. 1 Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin . Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes . Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt .
GG 26. 2 Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt , befördert und in Verkehr gebracht werden . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .
GG 29. 2 Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz , das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf . Die betroffenen Länder sind zu hören .