kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Beweismittel
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Beweismittel
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 2356. 1 Der Antragsteller hat die Richtigkeit der in Gemäßheit des § 2354 Abs . 1 Nr . 1 , 2 , Abs . 2 gemachten Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen und im Falle des § 2355 die Urkunde vorzulegen , auf der sein Erbrecht beruht . Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen , so genügt die Angabe anderer Beweismittel .
BGB 2358. 1 Das Nachlassgericht hat unter Benutzung der von dem Antragsteller angegebenen Beweismittel von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen .