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Fachwort
DeutschBereicherung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bereicherung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1571 Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche den Diakonat als eigene und beständige Stufe der Hierarchie wiederhergestellt ( LG 29 ) . Die Ostkirchen hatten stets an ihm festgehalten . Dieser ständige Diakonat , der auch verheirateten Männern übertragen werden kann , stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar . Es ist angebracht und nützlich , daß Männer , die in der Kirche , sei es im liturgischen und pastoralen Leben , sei es in sozialen und karitativen Werken , einen wahrhaft diakonalen Dienst erfüllen , durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden , damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können ( AG 16 ) .
BGB 346. 3 Die Pflicht zum Wertersatz entfällt , 1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat , 2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre , 3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist , obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat , die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt . Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben .
BGB 516. 2 Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt , so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern . Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen , wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat . Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden .
BGB 527. 1 Unterbleibt die Vollziehung der Auflage , so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern , als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen .