| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Auftraggeber | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Auf|tragg|eber | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Aufsichtsrates | 
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|  | Spr 22,21 um dir verlässliche Worte mitzuteilen , / damit du deinem Auftraggeber antworten kannst ? | 
|  | BGB 450. 2 Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung , wenn der Auftrag zu dem Verkauf auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift erteilt worden ist , die den Auftraggeber ermächtigt , den Gegenstand für Rechnung eines anderen verkaufen zu lassen , insbesondere in den Fällen des Pfandverkaufs und des in den §§ 383 und 385 zugelassenen Verkaufs , sowie bei einem Verkauf aus einer Insolvenzmasse . | 
|  | BGB 662 Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte , ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen . | 
|  | BGB 663 Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat , ist , wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt , verpflichtet , die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat . | 
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