| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | vorhandenen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | vorha|nde|nen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | vollkommenste | 
|  | vollzähligen | 
|  | vorgelegte | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorgelesen | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorgelegte | 
|  | vorhersagen | 
|  | vorgemacht | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorgelesen | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorhalten | 
|  | vorhalten | 
|  | vorhalten | 
|  | vorherrscht | 
|  | vorgelogen | 
|  | vorherrscht | 
|  | vorgelegte | 
|  | vorgelegte | 
|  | vorgelegte | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorhandenes | 
|  | vorhandenen | 
|  | vorgemerkt | 
|  | vorgemerkt | 
|  | vorgemerkt | 
|  | vorhersehen | 
|  | vorliegende | 
|  | vorhersehen | 
|  |  | 
|  | 2Kön 7,13 Doch einer von den Leuten schlug vor : Man nehme doch fünf von den noch vorhandenen Pferden . Ihnen mag es ergehen wie den vielen Israeliten , die schon zugrunde gegangen sind . Wir wollen Männer mit den Pferden hinschicken und dann weiter sehen . | 
|  | BGB 45. 3 Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten , so fällt das Vermögen , wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente , an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen , anderenfalls an den Fiskus des Landes , in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte . | 
|  | BGB 573b. 1 Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen , wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will , 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder 2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten . | 
|  | BGB 596b. 1 Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen , wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist , auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat . | 
|  |  |