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Fachwort
Deutschvertretenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vertretenen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1796. 2 Die Entziehung soll nur erfolgen , wenn das Interesse des Mündels zu dem Interesse des Vormunds oder eines von diesem vertretenen Dritten oder einer der in § 1795 Nr . 1 bezeichneten Personen in erheblichem Gegensatz steht .