Fachwort |
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Deutsch | verstrichen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | ver|str|ich|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 121. 2 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind . |
| BGB 124. 3 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind . |
| BGB 318. 2 Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums , Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu ; Anfechtungsgegner ist der andere Teil . Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen , nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat . Sie ist ausgeschlossen , wenn 30 Jahre verstrichen sind , nachdem die Bestimmung getroffen worden ist . |
| BGB 416. 1 Übernimmt der Erwerber eines Grundstücks durch Vertrag mit dem Veräußerer eine Schuld des Veräußerers , für die eine Hypothek an dem Grundstück besteht , so kann der Gläubiger die Schuldübernahme nur genehmigen , wenn der Veräußerer sie ihm mitteilt . Sind seit dem Empfang der Mitteilung sechs Monate verstrichen , so gilt die Genehmigung als erteilt , wenn nicht der Gläubiger sie dem Veräußerer gegenüber vorher verweigert hat ; die Vorschrift des § 415 Abs . 2 Satz 2 findet keine Anwendung . |
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