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Fachwort
Deutschunabweisbar Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unabweisbar
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 115a. 2 Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlußfähig , so trifft der Gemeinsame Ausschuß diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen , mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder .
GG 115i. 1 Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande , die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen , und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges selbständiges Handeln in einzelnen Teilen des Bundesgebietes , so sind die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Behörden oder Beauftragten befugt , für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen im Sinne des Artikels 115f Abs . 1 zu treffen .