| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | obliegenden | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | obliegenden | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 53 Liquidatoren , welche die ihnen nach dem § 42 Abs . 2 und den §§ 50 , 51 und 52 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor der Befriedigung der Gläubiger Vermögen den Anfallberechtigten ausantworten , sind , wenn ihnen ein Verschulden zur Last fällt , den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich ; sie haften als Gesamtschuldner . | 
|  | BGB 274. 2 Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen , wenn der Schuldner im Verzug der Annahme ist . | 
|  | BGB 519. 1 Der Schenker ist berechtigt , die Erfüllung eines schenkweise erteilten Versprechens zu verweigern , soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , das Versprechen zu erfüllen , ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird . | 
|  | BGB 529. 2 Das Gleiche gilt , soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist , das Geschenk herauszugeben , ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird . | 
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