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Fachwort
Deutschmittelbaren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mit|telb|aren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers
BGB 869 Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt , so stehen die in den §§ 861 , 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu . Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt , die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen ; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen , so kann der mittelbare Besitzer verlangen , dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird . Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen , dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird .
§ 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes
BGB 930 Ist der Eigentümer im Besitz der Sache , so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden , dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird , vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt .