kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
mittelbaren
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
mit|telb|aren
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
§ 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers
BGB 869 Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt , so stehen die in den §§ 861 , 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu . Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt , die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen ; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen , so kann der mittelbare Besitzer verlangen , dass ihm selbst der Besitz eingeräumt wird . Unter der gleichen Voraussetzung kann er im Falle des § 867 verlangen , dass ihm die Aufsuchung und Wegschaffung der Sache gestattet wird .
§ 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes
BGB 930 Ist der Eigentümer im Besitz der Sache , so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden , dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird , vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt .