kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschmitbenutzen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mitbenutzen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1093. 3 Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt , so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen .