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Fachwort
Deutschkollektiver Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: kollektiver
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 24. 2 Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen ; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen , die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern .