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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben
Trennung:
her|aus|ge|ben
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person
Status:
Beziehung
Worttyp
Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation
Konjugation hat
im Mehrwort
BGB 975 Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt . Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern , so tritt der Erlös an die Stelle der Sache . Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben .
BGB 2103 Hat der Erblasser angeordnet , dass der Erbe mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses die Erbschaft einem anderen herausgeben soll , so ist anzunehmen , dass der andere als Nacherbe eingesetzt ist .
Est 8,8 Jetzt aber sollt ihr im Namen des Königs einen schriftlichen Erlass zugunsten der Juden herausgeben , wie er euch richtig erscheint . Siegelt ihn mit dem königlichen Siegelring ; denn ein Schreiben , das im Namen des Königs verfasst und mit dem königlichen Siegelring gesiegelt ist , kann nicht mehr rückgängig gemacht werden .