Fachwort |
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Deutsch | gleichkommt | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gle|ic|hko|mmt |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1070 Im Neuen Testament bezeichnet das Wort Liturgie nicht nur die Feier des Gottesdienstes [ Vgl . Apg 13,2 ; Lk 1,23 gr ] , sondern auch die Verkündigung des Evangeliums [ Vgl . Röm 15,16 : Phil 2,14-17 und 2,30]und die tätige Nächstenliebe [ Vgl . Röm 15,27 ; 2 Kor 9,12 ; Phil 2,25 ] . Bei all dem geht es um den Dienst an Gott und den Menschen . In der Liturgiefeier ist die Kirche Dienerin nach dem Vorbild ihres Herrn , des einzigen Liturgen [ Vgl . Hehr 8,2. 6 gr ] , indem sie in Gottesdienst , Verkündigung und Liebesdienst am Amt Christi als Priester , Prophet und König teilnimmt . Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des priesterlichen Amtes Jesu Christi ; in ihr wird durch sinnenfällige Zeichen die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi , nämlich dem Haupt und seinen Gliedern , der gesamte öffentliche Kult vollzogen . Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi , des Priesters , und seines Leibes , der die Kirche ist , in vorzüglichem Sinn heilige Handlung , deren Wirksamkeit keine andere Handlung der Kirche durch dieselbe Bedeutung und denselben Rang gleichkommt ( SC 7 ) . |
| BGB 1133 Ist infolge einer Verschlechterung des Grundstücks die Sicherheit der Hypothek gefährdet , so kann der Gläubiger dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Gefährdung bestimmen . Nach dem Ablauf der Frist ist der Gläubiger berechtigt , sofort Befriedigung aus dem Grundstück zu suchen , wenn nicht die Gefährdung durch Verbesserung des Grundstücks oder durch anderweitige Hypothekenbestellung beseitigt worden ist . Ist die Forderung unverzinslich und noch nicht fällig , so gebührt dem Gläubiger nur die Summe , welche mit Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Zahlung bis zur Fälligkeit dem Betrag der Forderung gleichkommt . |
| BGB 1217. 2 Statt der Hinterlegung oder der Ablieferung der Sache an einen Verwahrer kann der Verpfänder die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Gläubigers verlangen . Ist die Forderung unverzinslich und noch nicht fällig , so gebührt dem Pfandgläubiger nur die Summe , welche mit Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Zahlung bis zur Fälligkeit dem Betrag der Forderung gleichkommt . |
| Ex 8,6 Er sagte : Morgen . Mose antwortete : Wie du willst ; du sollst erkennen , dass keiner Jahwe , unserem Gott , gleichkommt . |
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