| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | gewaltsamer | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | gewaltsamer | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2306 Wer auf gewaltsame und blutige Handlungen verzichtet und zur Wahrung und Verteidigung der Menschenrechte Mittel einsetzt , die auch den Schwächsten zur Verfügung stehen , legt Zeugnis ab für die Liebe des Evangeliums , sofern dabei nicht die Rechte und Pflichten der anderen Menschen und der Gesellschaft verletzt werden . Er bezeugt zu Recht , welch schwerwiegende physische und moralische Gefahren der Einsatz gewaltsamer Mittel mit sich bringt , der immer Zerstörungen und Tote hinterläßt [ vgl . ies 32,17. ] . | 
|  | Kte 2356 Vergewaltigung ist ein gewaltsamer Einbruch in die geschlechtliche Intimität eines Menschen . Sie ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit und die Liebe . Vergewaltigung ist eine tiefe Verletzung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Achtung , Freiheit , physische und seelische Unversehrtheit . Sie fügt schweren Schaden zu , der das Opfer lebenslang zeichnen kann . Sie ist stets eine in sich zutiefst verwerfliche Tat . Noch schlimmer ist es , wenn Eltern oder Erzieher ihnen anvertraute Kinder vergewaltigen . | 
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