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Fachwort
Deutschgesicherten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: gesicherten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
BGB 886 Steht demjenigen , dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird , eine Einrede zu , durch welche die Geltendmachung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs dauernd ausgeschlossen wird , so kann er von dem Gläubiger die Beseitigung der Vormerkung verlangen .
BGB 888. 1 Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen , zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht , unwirksam ist , kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen , die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist .
BGB 1573. 4 Der geschiedene Ehegatte kann auch dann Unterhalt verlangen , wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegfallen , weil es ihm trotz seiner Bemühungen nicht gelungen war , den Unterhalt durch die Erwerbstätigkeit nach der Scheidung nachhaltig zu sichern . War es ihm gelungen , den Unterhalt teilweise nachhaltig zu sichern , so kann er den Unterschiedsbetrag zwischen dem nachhaltig gesicherten und dem vollen Unterhalt verlangen .