Fachwort |
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Deutsch | ermächtigen | Grundwort | mächtigen |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | er|mäch|ti|gen |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Berechtigung |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | BGB 37. 2 Wird dem Verlangen nicht entsprochen , so kann das Amtsgericht die Mitglieder , die das Verlangen gestellt haben , zur Berufung der Versammlung ermächtigen ; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen . Zuständig ist das Amtsgericht , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt . Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden . |
| BGB 2199. 1 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen . |
| BGB 2199. 2 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen Nachfolger zu ernennen . |
| GG 45 Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union . Er kann ihn ermächtigen , die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen . Er kann ihn auch ermächtigen , die Rechte wahrzunehmen , die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind . |
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