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Fachwort
Deutschermächtigen Grundwort mächtigen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: er|mäch|ti|gen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Berechtigung Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 37. 2 Wird dem Verlangen nicht entsprochen , so kann das Amtsgericht die Mitglieder , die das Verlangen gestellt haben , zur Berufung der Versammlung ermächtigen ; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen . Zuständig ist das Amtsgericht , das für den Bezirk , in dem der Verein seinen Sitz hat , das Vereinsregister führt . Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden .
BGB 2199. 1 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen .
BGB 2199. 2 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen Nachfolger zu ernennen .
GG 45 Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union . Er kann ihn ermächtigen , die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen . Er kann ihn auch ermächtigen , die Rechte wahrzunehmen , die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind .