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Fachwort
Deutscherbunwürdig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: erbunwürdig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1506 Ist ein gemeinschaftlicher Abkömmling erbunwürdig , so ist er auch des Anteils an dem Gesamtgut unwürdig . Die Vorschriften über die Erbunwürdigkeit finden entsprechende Anwendung .
BGB 2310 Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt , welche durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt sind . Wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist , wird nicht mitgezählt .
BGB 2342. 1 Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage . Die Klage ist darauf zu richten , dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird .
BGB 2344. 1 Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt , so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt .