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Fachwort
Deutschenthaltende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: enthaltende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 259. 1 Wer verpflichtet ist , über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen , hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und , soweit Belege erteilt zu werden pflegen , Belege vorzulegen .