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Fachwort
Deutscheingeräumte Grundwort einmaligen
Fachbebietfehlt Trennung: ein|ger|äu|mte
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
BGB 505. 1 Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall , dass er eine Überziehung des Kontos duldet , müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Artikel 247 § 17 Abs . 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform enthalten sein und dem Verbraucher in regelmäßigen Zeitabständen in Textform mitgeteilt werden . Satz 1 gilt entsprechend , wenn ein Darlehensgeber mit einem Darlehensnehmer in einem Vertrag über ein laufendes Konto mit eingeräumter Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall vereinbart , dass er eine Überziehung des Kontos über die vertraglich bestimmte Höhe hinaus duldet .
BGB 880. 4 Der dem vortretenden Recht eingeräumte Rang geht nicht dadurch verloren , dass das zurücktretende Recht durch Rechtsgeschäft aufgehoben wird .