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Fachwort
Deutschausreichend Grundwort auslagernd
Fachbebietfehlt Trennung: aus|re|ichend
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
2Kor 9,8 In seiner Macht kann Gott alle Gaben über euch ausschütten , sodass euch allezeit in allem alles Nötige ausreichend zur Verfügung steht und ihr noch genug habt , um allen Gutes zu tun ,
BGB 648a. 1 Der Unternehmer eines Bauwerks , einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen , die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind , verlangen . Satz 1 gilt in demselben Umfang auch für Ansprüche , die an die Stelle der Vergütung treten . Der Anspruch des Unternehmers auf Sicherheit wird nicht dadurch ausgeschlossen , dass der Besteller Erfüllung verlangen kann oder das Werk abgenommen hat . Ansprüche , mit denen der Besteller gegen den Anspruch des Unternehmers auf Vergütung aufrechnen kann , bleiben bei der Berechnung der Vergütung unberücksichtigt , es sei denn , sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt . Die Sicherheit ist auch dann als ausreichend anzusehen , wenn sich der Sicherungsgeber das Recht vorbehält , sein Versprechen im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestell ers mit Wirkung für Vergütungsansprüche aus Bauleistungen zu widerrufen , die der Unternehmer bei Zugang der Widerrufserklärung noch nicht erbracht hat .
BGB 2357. 4 Die Versicherung an Eides statt ist von allen Erben abzugeben , sofern nicht das Nachlassgericht die Versicherung eines oder einiger von ihnen für ausreichend erachtet .