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Fachwort
Deutschaufzudecken Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: aufzudecken
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1758. 1 Tatsachen , die geeignet sind , die Annahme und ihre Umstände aufzudecken , dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden , es sei denn , dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern .