kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschauflösenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: auflösenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 158. 2 Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen , so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäfts ; mit diesem Zeitpunkt tritt der frühere Rechtszustand wieder ein .
BGB 160. 2 Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auflösenden Bedingung vorgenommenen Rechtsgeschäft derjenige , zu dessen Gunsten der frühere Rechtszustand wieder eintritt .
BGB 161. 2 Dasselbe gilt bei einer auflösenden Bedingung von den Verfügungen desjenigen , dessen Recht mit dem Eintritt der Bedingung endigt .
BGB 2075 Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht , dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut , so ist , wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt , im Zweifel anzunehmen , dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll , dass der Bedachte die Handlung vornimmt oder das Tun unterlässt .