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Fachwort
Deutschanerkannten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: a|ner|ka|nnten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 897 Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes , die Christgläubigen also , die , als durch die Taufe Christus einverleibte , zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden , entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben ( LG 31 ) .
Kte 915 Die evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen . Die vollkommene Liebe , zu der alle Gläubigen berufen sind , bringt für jene , die den Ruf zum geweihten Leben frei annehmen , die Verpflichtung mit sich , die Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen , und in Armut und Gehorsam zu leben . Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben‘ .
Kte 1203 Die liturgischen Überlieferungen oder Riten , die gegenwärtig in der Kirche im Gebrauch stehen , sind : der lateinische Ritus ( vor allem der römische Ritus , aber auch die Riten gewisser Ortskirchen wie der ambrosianische Ritus , oder die Riten einzelner Orden ) der byzantinische , der alexandrinische oder koptische , der syrische , der armenische , der maronitische und der chaldäische Ritus . Der Überlieferung treu folgend , erklärt das Hochheilige Konzil . . . daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt und will , daß sie in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden ( SC 4 ) .
Kte 1208 Die verschiedenen als legitim anerkannten liturgischen Überlieferungen bezeugen die Katholizität dem Kirche denn sie bringen ein und dasselbe Mysterium Christi zeichenhaft zum Ausdruck und teilen es mit .