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Fachwort
DeutschZahlungsort Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zahlungsort
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 244. 2 Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert , der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist .
§ 270 Zahlungsort
§ 1194 Zahlungsort