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Fachwort
DeutschVorschlägen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vors|ch|lä|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1897. 4 Schlägt der Volljährige eine Person vor , die zum Betreuer bestellt werden kann , so ist diesem Vorschlag zu entsprechen , wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft . Schlägt er vor , eine bestimmte Person nicht zu bestellen , so soll hierauf Rücksicht genommen werden . Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge , die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat , es sei denn , dass er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will .
BGB 1900. 2 Der Verein überträgt die Wahrnehmung der Betreuung einzelnen Personen . Vorschlägen des Volljährigen hat er hierbei zu entsprechen , soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen . Der Verein teilt dem Gericht alsbald mit , wem er die Wahrnehmung der Betreuung übertragen hat .