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Vorausklage
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Vorausklage
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 239. 2 Die Bürgschaftserklärung muss den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten .
BGB 566. 2 Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht , so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge , der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat . Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis , so wird der Vermieter von der Haftung befreit , wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt , zu dem die Kündigung zulässig ist .
§ 771 Einrede der Vorausklage
BGB 771 Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern , solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat ( Einrede der Vorausklage ) . Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage , ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt , bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat .