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Fachwort
DeutschVereinigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ver|ein|igt|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes , soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt , innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden , Groß-Berlin , Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen .
GG 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein .