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Fachwort
DeutschUnternehmer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unte|rne|hmer
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Titel 1 Natürliche Personen , Verbraucher , Unternehmer
§ 14 Unternehmer
BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
BGB 241a. 1 Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet .