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Fachwort
DeutschSchenkungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sche|nku|ng|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 534 Schenkungen , durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird , unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf .
§ 1425 Schenkungen
BGB 1425. 2 Ausgenommen sind Schenkungen , durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird .
BGB 1641 Die Eltern können nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen . Ausgenommen sind Schenkungen , durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird .