kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschRücksendung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rücksendung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 241a. 3 Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor , wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird , dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat .
BGB 312d. 4 Das Widerrufsrecht besteht , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren , die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde , 2. zur Lieferung von Audio - oder Videoaufzeichnungen oder von Software , sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind , 3. zur Lieferung von Zeitungen , Zeitschriften und Illustrierten , es sei denn , dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat , 4. zur Erbringung von Wett - und Lotterie-Dienstleistungen , es sei denn , dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat , 5. die in der Form von Versteigerungen ( § 156 ) geschlossen werden , 6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben , deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt , auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können , insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien , Anteilsscheinen , die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden , und anderen handelbaren Wertpapieren , Devisen , Derivaten oder Geldmarktinstrumenten , oder 7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste , die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden , sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt .
BGB 355. 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt , so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden , wenn er sie fristgerecht widerrufen hat . Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären ; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .
BGB 356. 2 Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist , die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt , und nur durch Rücksendung der Sache oder , wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann , durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden . Im Übrigen sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht entsprechend anzuwenden . An die Stelle von § 360 Abs . 1 tritt § 360 Abs . 2.