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Fachwort
DeutschRegierungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Reg|ie|run|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1901 Während die Autorität als solche auf eine von Gott vorgebildete Ordnung verweist , muß die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen bleiben ( GS 74,3 ) . Unterschiedliche Regierungsformen sind sittlich zulässig , sofern sie zum rechtmäßigen Wohl der Gemeinschaft , die sie annimmt , beitragen . Regierungen , deren Wesen dem natürlichen Sittengesetz , der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten der Personen widerspricht , können das Gemeinwohl der Nationen , denen sie aufgezwungen wurden , nicht verwirklichen .
Kte 2298 In früheren Zeiten wurden grausame Maßnahmen auch von rechtmäßigen Regierungen allgemein angewendet , um Gesetz und Ordnung aufrechtzuerhalten - oft ohne Mißbilligung durch die Hirten der Kirche , die in ihren eigenen Gerichten die Vorschriften des römischen Rechts in bezug auf die Folter übernahmen . Von diesen bedauerlichen Vorkommnissen abgesehen , trat die Kirche stets für Milde und Barmherzigkeit ein ; sie verbot Klerikern , Blut zu vergießen . In neuerer Zeit setzte sich die Einsicht durch , daß solche grausame Handlungen weder für die öffentliche Ordnung notwendig sind noch den legitimen Menschenrechten entsprechen , sondern im Gegenteil zu schlimmsten Verirrungen führen . Man muß sich für ihre Abschaffung einsetzen . Für die Opfer , aber auch für ihre Peiniger , soll man beten .
" Die Gesetze der Natur sind wunderbar , aber ihr Räderwerk zermalmt viele Insekten wie die Regierungen viele Menschen . " - Antoine de Rivarol , Maximen und Reflexionen
GG 51. 1 Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder , die sie bestellen und abberufen . Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden .