kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschPräsidenten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pr|äsid|ent|en
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 0. 1 Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt , daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist . Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat , vertreten durch seine Präsidenten , das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet . Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs . 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht :
GG 40. 1 Der Bundestag wählt seinen Präsidenten , dessen Stellvertreter und die Schriftführer . Er gibt sich eine Geschäftsordnung .
GG 52. 1 Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr .
GG 54. 4 Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten , bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen . Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen .