| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Naturgesetz | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Na|turg|ese|tz | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt . Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig , und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen . Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und pflichten . Es gibt ein wahres Gesetz : das der rechten Vernunft . Es stimmt mit der Natur überein , ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig . Seine Gebote fordern zur Pflicht auf ; seine Verbote verwehren Verfehlungen . . . Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen , ist ein Sakrileg . Man darf es auch nicht teilweise aufheben , und niemand kann es gänzlich abschaffen ( Cicero , rep . 3 , 22 , 33 ) . | 
|  | Kte 1960 Die Gebote des natürlichen Gesetzes werden nicht von allen Menschen klar und unmittelbar wahrgenommen . Damit religiöse und moralische Wahrheiten von allen ohne Schwierigkeit , mit sicherer Gewißheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden können ( Pius XII. , Enz . Humani generis : DS 3876 ) , sind dem sündigen Menschen in seiner jetzigen Verfaßtheit Gnade und Offenbarung notwendig . Das sittliche Naturgesetz verschafft dem geoffenbarten Gesetz und der Gnade eine Grundlage , die von Gott gelegt und dem Wirken des Heiligen Geistes angemessen ist . | 
|  | " Jedes Naturgesetz , das sich dem Beobachter offenbart , lässt auf ein höheres , noch unerkanntes schließen . " - Alexander von Humboldt | 
|  | " Man muss sich gegenseitig helfen , das ist ein Naturgesetz . " - Jean de La Fontaine , Fabeln | 
|  |  |