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Fachwort
DeutschMitbesitzes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Mitbesitzes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 932a Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer , so wird der Erwerber Eigentümer , wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird , es sei denn , dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist ; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung , so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff .
BGB 1081. 2 Zur Bestellung des Nießbrauchs genügt anstelle der Übergabe des Papiers die Einräumung des Mitbesitzes .
§ 1206 Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes
BGB 1206 Anstelle der Übergabe der Sache genügt die Einräumung des Mitbesitzes , wenn sich die Sache unter dem Mitverschluss des Gläubigers befindet oder , falls sie im Besitz eines Dritten ist , die Herausgabe nur an den Eigentümer und den Gläubiger gemeinschaftlich erfolgen kann .