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Fachwort
DeutschLeihvertrag Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Leihvertrag
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 598 Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet , dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten .