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Fachwort
DeutschLebensdauer Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Le|ben|sd|auer
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 759. 1 Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist , hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten .