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Fachwort
DeutschGrundrechte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Grun|drec|hte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Die Grundrechte
Kte 1907 Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus . Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet , die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person zu achten . Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen , seine Berufung zu verwirklichen . Insbesondere besteht das Gemeinwohl darin , daß man die natürlichen Freiheiten ausüben kann , die unerläßlich sind , um die Berufung als Mensch zu entfalten : das Recht zum Handeln nach der rechten Norm seines Gewissens , das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf die rechte Freiheit , und zwar auch im religiösen Bereich ( GS 26,2 ) .
Kte 1925 Zum Gemeinwohl gehören drei wesentliche Elemente die Achtung und Forderung der Grundrechte der Person das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der Gesellschaft der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder .
Kte 1944 Die Achtung vor der menschlichen Person betrachtet den Mitmenschen als ein anderes . Ich Sie setzt die Achtung der Grundrechte voraus die sich aus der Wurde der Person ergeben .
Kte 1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt . Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig , und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen . Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und pflichten . Es gibt ein wahres Gesetz : das der rechten Vernunft . Es stimmt mit der Natur überein , ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig . Seine Gebote fordern zur Pflicht auf ; seine Verbote verwehren Verfehlungen . . . Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen , ist ein Sakrileg . Man darf es auch nicht teilweise aufheben , und niemand kann es gänzlich abschaffen ( Cicero , rep . 3 , 22 , 33 ) .