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Fachwort
DeutschGesetzliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gesetz|lic|he
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 241a. 2 Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen , wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können .
§ 891 Gesetzliche Vermutung
§ 1791c Gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung