| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Geschwister | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Gesc|hwis|ter | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | 1342 | 
|  | DeBartolo | 
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|  | Lk 21,16 Sogar eure Eltern und Geschwister , eure Verwandten und Freunde werden euch ausliefern und manche von euch wird man töten . | 
|  | Kte 2231 Manche Menschen heiraten nicht , um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen , sich intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten Beweggründen . Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie | 
|  | BGB 1649. 1 Die Einkünfte des Kindesvermögens , die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden , sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden . Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen , können die Einkünfte verwendet werden , die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt . BGB 1649. 2 Die Eltern können die Einkünfte des Vermögens , die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens und für den Unterhalt des Kindes nicht benötigt werden , für ihren eigenen Unterhalt und für den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Geschwister des Kindes verwenden , soweit dies unter Berücksichtigung der und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten der Billigkeit entspricht . VermögensDiese Befugnis erlischt mit der Eheschließung des Kindes . | 
|  | BGB 1685. 1 Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind , wenn dieser dem Wohl des Kindes dient . | 
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