Fachwort |
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Deutsch | Gemeinwesen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ge|meinw|esen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1894 Gemäß dem Subsidiarztätsprinzip dürfen weder Staat noch größere Gesellschaften die Initiative und Verantwortung der Personen und der kleineren Gemeinwesen verdrängen . |
| Kte 1910 Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl , durch das sie sich als solche erkennen kann . Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht . Es ist Aufgabe des Staates , das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft , der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern . |
| Kte 1915 Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen . Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land , von Kultur zu Kultur verschieden sein . Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen , in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird ( GS 31,3 ) . |
| Kte 2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert , daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden . Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt , der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen , ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen . Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht , diejenigen , die das Gemeinwesen , für das sie verantwortlich sind , angreifen , mit Waffengewalt abzuwehren . Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen . Wird sie vom Schuldigen willig angenommen , gilt sie als Sühne . Zudem hat die Strafe die Wirkung , die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen . Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung : sie soll möglichst dazu beitragen , daß sich der Schuldige bessert [ Vgl . Lk 23,40-43. ] . |
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