| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Fortführung   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Fort|füh|rung  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt : 1. bei einem Gebäude , das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist , insbesondere bei einer Mühle , einer Schmiede , einem Brauhaus , einer Fabrik , die zu dem Betrieb bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften , 2. bei einem Landgut das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Gerät und Vieh , die landwirtschaftlichen Erzeugnisse , soweit sie zur Fortführung der Wirtschaft bis zu der Zeit erforderlich sind , zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden , sowie der vorhandene , auf dem Gut gewonnene Dünger .   | 
 | BGB 493. 2 Der Darlehensgeber unterrichtet den Darlehensnehmer spätestens drei Monate vor Beendigung eines Verbraucherdarlehensvertrags darüber , ob er zur Fortführung des Darlehensverhältnisses bereit ist . Erklärt sich der Darlehensgeber zur Fortführung bereit , muss die Unterrichtung die zum Zeitpunkt der Unterrichtung gültigen Pflichtangaben gemäß § 491a Abs . 1 enthalten .   | 
 | BGB 596b. 1 Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen , wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist , auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat .   | 
 | BGB 727. 2 Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den Übrigen Gesellschaftern den Tod unverzüglich anzuzeigen und , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die seinem Erblasser durch den Gesellschaftsvertrag übertragenen Geschäfte fortzuführen , bis die übrigen Gesellschafter in Gemeinschaft mit ihm anderweit Fürsorge treffen können . Die übrigen Gesellschafter sind in gleicher Weise zur einstweiligen Fortführung der ihnen übertragenen Geschäfte verpflichtet . Die Gesellschaft gilt insoweit als fortbestehend .   | 
 |  |